Coaching Neurofeedback Psychotherapie
Es muss nicht zwingend eine psychische Störung vorliegen, um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Es genügt der Wunsch nach persönlicher Entwicklung!
Schwerpunkte
Aufmerksamkeit- und Konzentrationstraining
AD(H)S
Ängste
Zwänge
Panikattacken
Beziehung - Partnerschaft - Ehe
Familie (Patchworkfamilie)
Burnout / Burnout-Vorbeugung
Depression
Lebenskrisen
Essstörung
Persönlichkeitsentwicklung
Psychosomatik
Schlafstörungen
Stress / Entspannung
Trauma
Belastungsstörungen
Zielgruppen
Kinder und Jugendliche
Erwachsene
Ältere Menschen
Setting
Einzeltherapie oder Coaching
(Dauer: 50 min)
Paartherapie (Dauer: 75 min)
Terminabsagen
Ich möchte darum bitten, Termine die nicht wahrgenommen werden können, bis spätestens
4 h vorher abzusagen. Ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Ein Psychotherapeut unterliegt einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung der beruflichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese gilt auch gegenüber Ärzten, Behörden, Angehörigen, Gerichten etc.
Die Tätigkeit als Psychotherapeutin unterliegt dem Psychotherapiegesetz. (www.ris.bka.gv.at)
Psychotherapeutin
in Ausbildung unter Supervision
Diese befinden sich am Ende der mehrjährigen Ausbildung und sind zum eigenverantwortlichen, therapeutischen Arbeiten berechtigt. Der Unterschied zu im Bundesministerium eingetragenen Psychotherapeut*innen liegt darin, dass Statustherapeut*innen zur regelmäßigen Supervision ihrer Tätigkeit gesetzlich verpflichtet sind.
Kosten - Rückerstattung
Bei KFL, KFG und LKUF ist eine Rückerstattung möglich. Bei ÖGK, SVS und BVAB nicht.
Sozialtarife auf Anfrage möglich!