Coaching                             Neurofeedback                   Psychotherapie



Es muss nicht zwingend eine psychische Störung vorliegen, um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Es genügt der Wunsch nach persönlicher Entwicklung!





Schwerpunkte

Aufmerksamkeit- und Konzentrationstraining
AD(H)S
Ängste
Zwänge
Panikattacken
Beziehung - Partnerschaft - Ehe
Familie (Patchworkfamilie)
Burnout / Burnout-Vorbeugung
Depression
Lebenskrisen
Essstörung
Persönlichkeitsentwicklung
Psychosomatik
Schlafstörungen
Stress / Entspannung
Trauma 
Belastungsstörungen

Zielgruppen

Kinder und Jugendliche 
Erwachsene
Ältere Menschen

Setting

Einzeltherapie oder Coaching
 (Dauer: 50 min)                                              
Paartherapie (Dauer: 75 min)                    

Terminabsagen

Ich möchte darum bitten, Termine die nicht wahrgenommen werden können, bis spätestens 
4 h vorher abzusagen. Ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheit

Ein Psychotherapeut unterliegt einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung der beruflichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese gilt auch gegenüber Ärzten, Behörden, Angehörigen, Gerichten etc.
Die Tätigkeit als Psychotherapeutin unterliegt dem Psychotherapiegesetz. (www.ris.bka.gv.at)

Psychotherapeutin 

in Ausbildung unter Supervision

Diese befinden sich am Ende der mehrjährigen Ausbildung und sind zum eigenverantwortlichen, therapeutischen Arbeiten berechtigt. Der Unterschied zu im Bundesministerium eingetragenen Psychotherapeut*innen liegt darin, dass Statustherapeut*innen zur regelmäßigen Supervision ihrer Tätigkeit gesetzlich verpflichtet sind. 

Kosten - Rückerstattung

Bei KFL, KFG und LKUF ist eine Rückerstattung möglich. Bei ÖGK, SVS und BVAB nicht.

Sozialtarife auf Anfrage möglich!